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NEWSLETTER
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Garantie / Gewährleistung - wer macht was
Garantie:
Die Garantie ist vom Hersteller freiwillig gewährt. Der Hersteller kann die Dauer der Garantie frei bestimmen, und sie auch von verschiedenen Faktoren abhängig machen (z.B. jährliches Service in einer Vertragswerkstätte, eine bestimmte Anzahl von Betriebsstunden, usw).
Die Abwicklung einer Garantiereparatur ist Sache zwischen Hersteller und Konsumenten. Der Händler ist nicht verpflichtet die Abwicklung von Garantiereparaturen kostenlos durchzuführen.
Wir bieten diese Abwicklung als Dienstleistung an, und berechnen dafür 35 Euro (inkl. der gesetztl. Mwst) als Bearbeitungsgebühr. Sollte das Gerät keine Deckung in der Garantie finden (z.B durch Feuchtigkeitsschaden, mech. Eingriff, Nichteinhaltung der Gerantiebestimmungen usw) können durch die Servicefirma weiter Kosten anfallen die wir natürlich weiterverrechnen müssen.
Die Kontaktadressen für eine Garantieabwicklung finden Sie in der Regel in Ihrer Bedienungsanleitung. Sollten Sie die nicht mehr haben ersuchen wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem Hersteller. Einige Servicefirmen haben wir hier für Sie aufgelistet.
Gewährleistung:
Die Gewährleistung wird vom Gesetzgeber vorgegeben, und beträgt bei beweglichen Sachen in der Regel 24 Monate. Die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen kann für alle bei uns gekauften Produkte bei uns kostenlos in Anspruch genommen werden.
Wir werden dafür Sorge tragen dass ein bestehender Mangel in angemessener Zeit behoben wird. Ein Soforttausch der Geräte ist nicht möglich.
Liegt der Kauf länger als 6 Monate zurück ersuchen wir aber um Beilegung eines Beweises dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass selbst verursachte Schäden (Feuchtigkeitsschäden, manuelle Beschädigungen usw.) nicht durch die Gewährleistung gedeckt sind. In solchen Fällen müssen wir die uns entstandenen Kosten an Sie weiterverrechnen.
Das Formular für Garantiereparaturen können Sie hier downloaden.
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